Carnet ATA

Abk. für Admission Temporaire und Temporary Admission. Das Carnet ATA ist ein Vordruck, der dem internationalen Zollübereinkommen von

Brüssel über das Carnet ATA für die vorübergehende Einfuhr vom 6.12.1961 (BGBl. 1965 II 948) als Anlage beigefügt ist.

Mittels seiner werden verschiedene Zollverfahren rund um die Verwendung abgewickelt. Dem Abkommen gehören neben den Mitgliedsstaaten der EU

insges. 75 Länder an, so u.a.

Algerien, Andorra, Australien, Chile, VR China, Elfenbeinküste, Gibraltar, Herzegowina, Hongkong, Indien, Indonesien, Iran, Island, Israel, Japan,

Kanada, Korea (Republik), Libanon, Malaysia, Marokko, Mauritius, Mazedonien, Mexiko, Moldavien, Mongolei, Montenegro, Neuseeland, Norwegen,

Pakistan, Russland, Schweiz, Senegal, Serbien, Singapur, Sri Lanka, Südafrika, Thailand, Türkei, Tunesien, Ukraine, USA,

Vereinigte Arabische Emirate und Weißrussland.

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