Carnet
Carnet ATA
Abkürzung für Admission Temporaire und Temporary Admission. Das Carnet ATA ist ein Vordruck, der dem internationalen Zollübereinkommen von Brüssel über das Carnet ATA für die vorübergehende Einfuhr vom 6.12.1961 (BGBl. 1965 II 948) als Anlage beigefügt ist.
Mittels seiner werden verschiedene Zollverfahren rund um die Verwendung abgewickelt. Dem Abkommen gehören neben den Mitgliedsstaaten der EU insgesamt 75 Länder an, so unter anderem:
Algerien, Andorra, Australien, Chile, VR China, Elfenbeinküste, Gibraltar, Herzegowina, Hongkong, Indien, Indonesien, Iran, Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Republik), Libanon, Malaysia, Marokko, Mauritius, Mazedonien, Mexiko, Moldavien, Mongolei, Montenegro, Neuseeland, Norwegen, Pakistan, Russland, Schweiz, Senegal, Serbien, Singapur, Sri Lanka, Südafrika, Thailand, Türkei, Tunesien, Ukraine, USA, Vereinigte Arabische Emirate und Weißrussland.
Weitere Info: Gabler Wirtschaftslexikon - Carnet ATA
Carnet TIR
Das TIR-Verfahren (Transport International des Marchandises par la Route) ermöglicht den grenzüberschreitenden Warentransport mit Straßenfahrzeugen in vier Kontinenten.
Mit einem Zollpapier, einer Nämlichkeitssicherung und einer gemeinsamen Sicherheitsleistung können Waren durch mehrere Staaten befördert werden, ohne dass sie an den Grenzzollstellen beschaut werden.
Weitere Info: Gabler Wirtschaftslexikon - Carnet TIR
